23.07.2020NWP erarbeitet Gestaltungssatzung für die Gemeinde EdewechtFür die Gemeinde Edewecht erarbeitet die NWP Planungsgesellschaft mbH derzeit zwei Gestaltungssatzungen. Diese umfassen die Hauptstraße und die Oldenburger Straße im Ortsteil Edewecht sowie die Dorfstraße im Ortsteil Friedrichsfehn.Mit der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen strebt die Gemeinde Edewecht an, örtliche Vorschriften über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen zum Schutz und zur Pflege des Ortsbildes zu erlassen. Ziel der Gestaltungssatzung ist die Erhaltung historischer Bauformen und die Harmonisierung der künftigen Bauentwicklung. Sowohl im Ortsteil Edewecht als auch im Ortsteil Friedrichsfehn hat die Bauaktivität der vergangenen Jahre dazu geführt, dass viele der historischen und ortsbildprägenden Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt worden sind. Die Gestaltungssatzungen bieten der Gemeinde Edewecht zukünftig ein Instrument, um die Bauentwicklung in stärkerem Maße gestalterisch zu steuern und dadurch ein ansprechendes Ortsbild zu realisieren.Im Mai 2020 wurden im Bauausschuss der Gemeinde Edewecht die Beschlüsse für die Aufstellung der Gestaltungssatzungen und für die Einleitung der Beteiligungsverfahren gefasst. Begleitend zum Aufstellungsverfahren fand am 24. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung mit den Bauschaffenden Edewechts, der Gemeinde Edewecht und dem Planungsbüro NWP statt. Ziel war die Verknüpfung der Inhalte der Satzungen mit den Erfahrungen aus der Praxis. Neben positiven Rückmeldungen konnten Anregungen für das weitere Verfahren aufgenommen werden.Präsentation (PDF, 1,7 MB)