Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen einschließlich der Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwassers, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.
Nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Eingriffe grundsätzlich zu vermeiden und zu minimieren. Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Zur Beurteilung und zur planerischen Bewältigung des Sachverhaltes, zum Beispiel für Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Stallbauten, Verkehrsvorhaben, Gewässervorhaben, Hafenbauten, Golfanlagen o. ä.) sowie im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erfassen wir den Bestand von Natur und Landschaft, beurteilen die durch das Vorhaben zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen und erarbeiten die zur Eingriffsregelung vorzusehenden Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (landschaftspflegerische Begleitplanung).
Als technische Hilfsmittel kommen dabei regelmäßig Geografische Informationssysteme (GIS), Sichtbarkeitsanalysen und anderen 3D-Betrachtungen zum Einsatz. Soweit zur Bestandserfassung erforderlich, führen wir auch die vertiefenden floristischen und faunistischen Untersuchungen durch.