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Landschaftplanung & Umweltplanung

Unser Arbeitsbereich Landschafts- und Umweltplanung befasst sich mit den umwelt- und naturschutzrelevanten Aufgaben, die bei der räumlichen Planung zu berücksichtigen sind.

Die Aufgaben dieses Arbeitsbereiches resultieren vorrangig aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG), dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Fachgesetzen zum Boden-, Wasser-, Wald- und Immissionsschutz.

Wir erstellen für die Vorhaben die entsprechenden planerischen und gutachterlichen Grundlagen.

Der Arbeitsbereich ist interdisziplinär mit Fachleuten der Landschaftsplanung, Landschaftsökologie, Geografie, Biologie, Bodenkunde, Stadt- und Regionalplanung, aus dem IT-Bereich und aus anderen Fachdisziplinen besetzt.

Die Arbeitsschwerpunkte

Eingriffsgutachten, landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen einschließlich der Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwassers, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Eingriffe grundsätzlich zu vermeiden und zu minimieren. Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.

Zur Beurteilung und zur planerischen Bewältigung des Sachverhaltes, zum Beispiel für Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Stallbauten, Verkehrsvorhaben, Gewässervorhaben, Hafenbauten, Golfanlagen o. ä.) sowie im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erfassen wir den Bestand von Natur und Landschaft, beurteilen die durch das Vorhaben zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen und erarbeiten die zur Eingriffsregelung vorzusehenden Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (landschaftspflegerische Begleitplanung).

Als technische Hilfsmittel kommen dabei regelmäßig Geografische Informationssysteme (GIS), Sichtbarkeitsanalysen und anderen 3D-Betrachtungen zum Einsatz. Soweit zur Bestandserfassung erforderlich, führen wir auch die vertiefenden floristischen und faunistischen Untersuchungen durch.

Artenschutzprüfung (ASP)

Die Maßgaben des besonderen Artenschutzrechtes gemäß § 44 BNatSchG sind auf der Umsetzungsebene, z. B. bei Vorhaben für die Windenergie, bei sonstigen baulichen Vorhaben, bei Verkehrsvorhaben, Bodenabbau und Gewässerbau einzuhalten und bei der Planung, auch im Rahmen von Bebauungsplänen, vorrausschauend zu berücksichtigen.

Im Rahmen der ASP wird dargelegt, welche Tier- und Pflanzenarten im Bereich des Vorhabens artenschutzrechtlich relevant sein können, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können bzw. mit welchen Maßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden sind oder welche sonstigen artenschutzrechtlichen Maßgaben greifen.

Umweltverträglichkeitsuntersuchungen/UVP-Bericht bzw. Umweltbericht zur Bauleitplanung

Seit über 35 Jahren erstellen wir Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, z. B. für Straßenbauvorhaben, Bahnprojekte, Häfen, Gewässerausbau, Freileitungen, Windkraft, Biogas und Fotovoltaik.

Die Untersuchungsergebnisse werden im UVP-Bericht dokumentiert und den zuständigen Stellen zur Prüfung vorgelegt.

Die UVP-Pflicht für bestimmte Vorhaben ergibt sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Im Rahmen der Bauleitplanung sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 (4) BauGB). Der Umweltbericht wird als gesonderter Begründungsteil zum Bauleitplan (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) erstellt. Die Bestandteile des Umweltberichtes sind in Anlage 1 des Baugesetzbuches festgelegt.

Natura 2000-Verträglichkeit/Biotopschutz

Die Schutzgebiete der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten 79/409/EWG v. 02.04.1979) und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wild lebender Tier- und Pflanzenarten 92/43/EWG v. 21.05.1992) bilden die Gebietskulisse Natura 2000.
Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen (§ 34 BNatSchG). Wir erstellen für die Projektträger die Unterlagen zur entsprechenden Verträglichkeitsprüfung.

Weitergehend sind besondere Biotope, z. B. naturnahe Gewässer, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen oder Bruch, Sumpf- und Auwälder geschützt (§ 30 BNatSchG).
Soweit Vorhaben, Projekte oder Planungen unvermeidbare Beeinträchtigungen geschützter Biotope erwarten lassen, kann auf Antrag eine Ausnahme vom Biotopschutz zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
Dafür erarbeiten wir die notwendigen Beurteilungsgrundlagen und planen die gegebenenfalls erforderlichen Ausgleichsbiotope.

Floristische und faunistische Untersuchungen

Im Rahmen unserer Planungsaufgaben oder als Einzelleistungen werden von uns Gutachten zu den vorkommenden Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tieren erstellt. Wir kartieren und bearbeiten u. a.

  • Vegetation, Rote-Liste-Arten
  • Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen
  • Vögel (Brutvögel, Gastvögel)
  • Fledermäuse
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Libellen
  • Heuschrecken