18.06.2020Gemeinde Rhauderfehn hat Gemeindeentwicklungskonzept beschlossenSeit Mitte des Jahres 2016 wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP GmbH aus Oldenburg das Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet und schließlich am 26. Mai 2020 als informelles Entwicklungskonzept nach § 1 [6], Nr. 11 BauGB vom Rat der Gemeinde Rhauderfehn beschlossen.Das Gemeindeentwicklungskonzept ist demnach zukünftig als Belang bei der zukünftigen Bauleitplanung einzustellen und dient als Orientierungsrahmen zukünftiger kommunaler Entscheidungen.Ein Gemeindeentwicklungskonzept hat das Ziel, im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes, Anpassungserfordernisse und-strategien in allen Bereichen der kommunalen Entwicklungen aufzuzeigen, die durch den demografischen und sozioökonomischen Wandel betroffen sind. Der Schwerpunkt bei der Erstellung eines solchen Konzeptes liegt in Rhauderfehn eindeutig bei den räumlichen Entwicklungen. Der Zeitraum, der betrachtet wird, umfasst ca. 15 Jahre.Themenschwerpunkte der Betrachtung waren die Handlungsfelder WOHNEN, DASEINSVORSORGE, GEWERBE und TOURISMUS. Darüber hinaus wurden auch die Belange von Natur und Landschaft, des demografischen Wandels, des Klimaschutzes und des Verkehrs in die Betrachtungen eingestellt.Präsentation Ausschuss (PDF, 2 MB)