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Bauleitplanung

In unserem Kern-Tätigkeitsfeld "Bauleitplanung" erarbeiten und betreuen wir seit über 40 Jahren alle nach dem Baugesetzbuch vorgesehenen förmlichen öffentlich-rechtlichen räumlichen Planungen für Kommunen und private Investoren.

Dieses umfasst den Flächennutzungsplanung für eine gesamte Kommune, Innen- und Außenbereichssatzungen sowie Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne, die das Baurecht für jeden einzelnen Grundstückseigentümer definieren.

Dadurch sollen nach den Maßgaben des Baugesetzbuches u.a. gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Belange des Umweltschutzes (s. Landschafts- und Umweltplanung Klick) und die Erfordernisse des Klimaschutzes besonders berücksichtigt werden.

Die Pläne können im Format XPlanGML abgegeben werden, um die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie zu erfüllen.

Zur Onlinebeteiligung bietet sich die Online-Plattform par-is Klick an.

Die Arbeitsschwerpunkte

Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan übernimmt als räumliches Zielkonzept einer Kommune die Aufgabe, die Ansprüche an die Flächennutzung im Gemeinde- oder Stadtgebiet koordinierend zu steuern, und stellt flächendeckend die Art der geplanten Bodennutzung dar.

Wichtige Themen in den von NWP bearbeiteten Flächennutzungspläne oder Flächennutzungsplanänderungen (z. T. mit Neufassung des Flächennutzungsplanes) sind das Finden und die Abgrenzung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, von Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel, Windparks, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Tierhaltungsanlagen, Grünflächen, Sportflächen und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Der Flächennutzungsplan übernimmt dabei auch die Steuerung von Standorten für Windparks, Biogasanlagen, Tierhaltungsanlagen und Bodenabbauflächen mit Ausschlusswirkung im übrigen Gemeinde- und Stadtgebiet.

Die Flächennutzungsplanung hat sich den aktuellen Entwicklungsanforderungen zu stellen, auch z.B. im Umgang mit örtlich rückgängigen Bevölkerungszahlen, mit Veränderungen in der Altersstruktur und Bevölkerungszusammensetzung oder zu besonderen Umweltfragen, z.B. zum Klimaschutz, zum Habitatschutz (Klick) und zum Artenschutz (Klick).

Bebauungsplanung / Vorhabenbezogene Bebauungsplanung

Neben den "klassischen" Bebauungsplänen für Wohn- und Gewerbegebiete beschäftigen wir uns aktuell mit Bebauungsplänen zur Schaffung von Planungsrecht für

  • großflächigen Einzelhandel,
  • Windkraftanlagen oder Windparks,
  • Photovoltaikanlagen,
  • größere Biogasanlagen,
  • nicht mehr im Außenbereich privilegierte Tierhaltungsanlagen,
  • gemeindeübergreifende Gewerbe- und Industriegebiete,
  • die Nachnutzung von Konversions- und Brachflächen,
  • die Sicherung oder nachbarschaftsverträgliche Umstrukturierung bestehender Wohngebiete bei erhöhtem Verdichtungsdruck,
  • die Regelung von Ferienwohnungen in Tourismusorten.

In städtebaulich wichtigen Bereichen kann, über die in Bebauungspläne integrierten örtlichen Bauvorschriften zur Gebäudegestaltung und Werbung, Einfluss auf die bauliche Umwelt genommen werden.

Zur Veranschaulichung der städtebaulichen Ideen kann die Entwicklung städtebaulicher Konzepte (Klick) herangezogen werden.

Innen- und Außenbereichssatzungen

In Siedlungsbereichen ohne Bebauungspläne oder im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren oder Anlagengenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geklärt.

Mit dem einfachen Planungsinstrument einer Innen- oder einer Außenbereichssatzung stellen Kommunen in geeigneten Siedlungsrandlagen und in bestimmten dörflichen Situationen Baurechte ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes her.